Unterweisungen
Unterweisungen
Unterweisung von Vorgesetzten und Mitarbeitern
Bedeutung und Ziel der Unterweisung
Eine praxisgerechte jährliche Unterweisung trägt wesentlich zur Einbindung der Beschäftigten in den betrieblichen Arbeitsschutz bei. Sie fördert sicherheitsbewusstes und gesundheitsgerechtes Verhalten. Während der Unternehmer grundsätzlich für die Durchführung verantwortlich ist, kann er diese Aufgabe an qualifizierte Mitarbeiter delegieren.
Vielleicht gibt es Störungen im Betriebsablauf oder unerwartete Produktionsprobleme? Solche Situationen sind oft vermeidbar und können durch gezielte Maßnahmen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz reduziert werden. Wer rechtzeitig handelt, kann langfristig wirtschaftliche Vorteile sichern und das Arbeitsumfeld optimieren.
Fragen?
Telefon: 02361-9919855
Die Unterweisung informiert über:
- Arbeitsabläufe und Schutzmaßnahmen
- Gefährdungen am Arbeitsplatz
- Sicherheitskennzeichnungen
- Verhalten bei Störungen und Notfällen
Praxisorientierte Schulungen
Wir bieten praxisnahe Schulungen an, um Ihre Mitarbeiter auf die Durchführung von Unterweisungen optimal vorzubereiten. Unsere Schulungen decken Vorgaben aus ArbSchG / BetrSichV / DGUV 1 / GefStoffV ab.
Wann sollten Unterweisungen stattfinden?
- Vor Aufnahme der Tätigkeit
- Bei Veränderungen der Aufgabenbereiche
- Nach Unfällen
- Bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Jährliche Wiederholungsunterweisung
Themen der Unterweisung:
- Rechte und Pflichten von Mitarbeitern
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Gefahrstoffe
- Sicherheit an Maschinen
- Ergonomie, Heben und Tragen
- Ladungssicherung
- Flurförderfahrzeuge
- Kran- und Lastenanschlag
- Hubarbeitsbühnen
- Spezifische Kundenanforderungen
Wichtige Aspekte einer Unterweisung
- Der Arbeitgeber oder eine beauftragte Person muss anwesend sein.
- Die Unterweisung wird protokolliert und von allen Beteiligten unterzeichnet.
- Dies gewährleistet rechtliche Absicherung gegenüber der Berufsgenossenschaft und Behörden.
Rechtliche Bestimmungen zu Unterweisungen
Die DGUV Vorschrift 1 verlangt eine schriftliche Dokumentation aller Unterweisungen. Wichtige gesetzliche Grundlagen:
- Jugendarbeitsschutzgesetz § 29: Unterweisung über Gefahren (mind. halbjährlich)
- Arbeitsschutzgesetz § 12: Pflicht zur Unterweisung
- Betriebssicherheitsverordnung § 12: Besondere Beauftragung von Beschäftigten
- Biostoffverordnung § 12: Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Gefahrstoffverordnung § 14: Unterweisung der Beschäftigten
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung § 11: Schulungspflicht
Folgen bei Nichteinhaltung der Vorschriften
Unternehmen, die keine regelmäßigen Unterweisungen durchführen, riskieren Bußgelder der Berufsgenossenschaft. Zudem kann das Fehlen qualifizierter Unterweisender bei behördlichen Kontrollen problematisch sein. Die Verantwortung liegt stets bei der Unternehmensführung.
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