Brandschutzhelfer
Brandschutzhelfer
Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach DGUV I 205-023Sicherstellung des betrieblichen Brandschutzes
In jedem Betrieb, unabhängig von der Mitarbeiteranzahl, ist die Bestellung eines Brandschutzhelfers gesetzlich vorgeschrieben.
Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), den Unfallverhütungsvorschriften und den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).
Fragen?
Telefon: 02361-9919855
Gesetzliche Anforderungen und Vorteile
Unsere Schulung unterstützt Unternehmen dabei, ihre gesetzlichen Pflichten im Bereich Brand- und Arbeitsschutz zu erfüllen. Die ausgebildeten Brandschutzhelfer können zusätzlich als Evakuierungshelfer eingesetzt werden. Durch die Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter investieren Sie nicht nur in deren Weiterbildung, sondern auch in die Sicherheit und Zukunft Ihres Unternehmens.
Rechtliche Grundlagen
Die Bereitstellung von Brandschutzhelfern basiert auf § 10 ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1 sowie Abschnitt 6.2 der ASR A2.2. Diese Vorschriften definieren sicherheitstechnische und organisatorische Maßnahmen für den Brandschutz am Arbeitsplatz. Eine korrekte Umsetzung dieser Vorgaben schützt den Betrieb nicht nur vor Haftungsrisiken, sondern gewährleistet auch die Sicherheit der Belegschaft.
Laut DGUV Vorschrift 2 muss eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern im Unternehmen vorhanden sein. Während früher eine Mindestquote von 10 % aller Mitarbeiter galt, ist diese heute branchenabhängig und kann variieren. Besonders in Bereichen mit erhöhter Brandgefahr, wie in der Verarbeitung von Farben und Lacken, kann ein höherer Anteil erforderlich sein.
Risiken bei Nichteinhaltung der Vorschriften
Unternehmen, die keine Brandschutzhelfer ausbilden, riskieren Bußgelder durch die Berufsgenossenschaft. Zudem kann das Fehlen eines qualifizierten Brandschutzbeauftragten bei behördlichen Kontrollen zu Problemen führen. Im Brandfall können nicht ausgebildete Mitarbeiter erhebliche Sachschäden und Sicherheitsrisiken verursachen.
Warum sollten Unternehmen Brandschutzhelfer ausbilden?
- Schutz von Menschenleben: Ausgebildete Brandschutzhelfer wissen, wie sie im Notfall reagieren müssen. Sie alarmieren die Feuerwehr, leiten erste Löschmaßnahmen ein und organisieren eine geordnete Evakuierung.
- Minimierung von Sachschäden: Durch schnelles und kompetentes Handeln können Brände eingedämmt und größere Schäden verhindert werden.
Inhalte der Ausbildung
Die Schulung vermittelt Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes sowie die betriebliche Brandschutzorganisation. Zudem werden praktische Übungen mit Feuerlöschern durchgeführt.
Themen der Schulung:
- Grundlagen des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen
- Brandgefahren und Risikoprävention
- Verhalten im Brandfall
Dauer und Gültigkeit: Die Schulung umfasst zwei Unterrichtseinheiten à 45 Minuten sowie eine praktische Feuerlöschübung. Das Zertifikat ist für drei Jahre gültig und muss regelmäßig erneuert werden. Bei betrieblichen Änderungen mit erhöhter Brandgefahr sind kürzere Auffrischungsintervalle erforderlich.
Feuerwehrkräfte mit abgeschlossener Grundausbildung können ohne zusätzliche Schulung als Brandschutzhelfer benannt werden, sofern sie mit den betrieblichen Gegebenheiten vertraut sind.
Setzen Sie auf Sicherheit und schulen Sie Ihre Mitarbeiter! Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.