Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte

Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten nach DGUV-I 211-042

Beratende Funktion des Sicherheitsbeauftragten

 

Sicherheitsbeauftragte sind nicht weisungsbefugt, sondern haben eine beratende Rolle. Sie dienen als Vermittler zwischen Mitarbeitern, Geschäftsführung, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsrat. Diese Tätigkeit ist ehrenamtlich und fungiert als sozialer Ankerpunkt im Unternehmen.

Sicherheitsbeauftragte erkennen Gefahrenquellen frühzeitig, da sie täglich in den Betriebsablauf eingebunden sind. Sie haben jedoch keine Befugnis, Mahnungen auszusprechen oder Weisungen zu erteilen.

Fragen?

Telefon: 02361-9919855

Unterstützung des Unternehmers durch Sicherheitsbeauftragte

 

Sicherheitsbeauftragte können nicht zivil- oder strafrechtlich haftbar gemacht oder benachteiligt werden. Die Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz liegt weiterhin beim Unternehmer. Sie unterstützen ihn bei der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen gemäß DGUV Vorschrift 1 § 20.

Ernennung, Zuständigkeiten und Schulungen

 
  • Der Arbeitgeber muss den Sicherheitsbeauftragten für die Tätigkeit freistellen.
  • Die Ernennung erfolgt in Abstimmung mit der Mitarbeitervertretung sowie dem Betriebs- und Personalrat.
  • Alle Beschäftigten sollten über die Bestellung informiert werden.
  • Die Position sollte im Firmenorganigramm sichtbar sein.
  • Die Ausbildung vermittelt essenzielles Fachwissen und wird von WS Industries für Ihre Mitarbeiter durchgeführt.

Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten

 
  • Überprüfung technischer Schutzeinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
  • Vorbildfunktion für sicheres und gesundheitsgerechtes Verhalten.
  • Unterstützung von Kollegen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes.
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Nutzung von PSA und Schutzmaßnahmen.
  • Meldung sicherheitstechnischer Mängel und Unfallgefahren an Vorgesetzte.
  • Information der Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Maschinen, Arbeitsstoffen und Arbeitsbedingungen.
  • Teilnahme an Betriebsbegehungen und Unfalluntersuchungen.
  • Beseitigung kleinerer Gefahrenquellen wie Stolperstellen.

Einsatzbereiche von Sicherheitsbeauftragten

 

Sicherheitsbeauftragte sind in Unternehmen der Industrie, des Handwerks und weiterer Branchen erforderlich. Besonders für Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern ist die Bereitstellung eines Sicherheitsbeauftragten nach DGUV Vorschrift 1 und SGB VII vorgeschrieben. Je nach Berufsgenossenschaft kann für größere Unternehmen die Bestellung mehrerer Sicherheitsbeauftragter notwendig sein.

Nutzen Sie die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen nachhaltig zu verbessern!

 

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