Atemschutz

Atemschutz

Sichere Nutzung von Atemschutzgeräten nach DGUV-R 112-190Fachgerechter Einsatz von Atemschutz für maximale Arbeitssicherheit

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Dachverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Ihre Regelungen definieren verbindliche Standards für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

 Unternehmen in Deutschland sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern regelmäßige zertifizierte Schulungen zu ermöglichen, um den sicheren Umgang mit Atemschutzgeräten zu gewährleisten.

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Telefon: 02361-9919855

Pflicht zur Schulung nach DGUV Regel 112-190


Mitarbeiter, die mit Atemschutzgeräten arbeiten, müssen jährlich eine Unterweisung absolvieren. Diese Schulung darf nur von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden, die über nachweisbare Kenntnisse in diesem Bereich verfügen. Die korrekte Handhabung von Atemschutz ist entscheidend, um Gesundheitsgefahren zu minimieren und gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.

Schulungsinhalte zur Atemschutznutzung


Unsere praxisorientierte Schulung bereitet Ihre Mitarbeiter optimal auf den professionellen Einsatz von Atemschutzgeräten vor. Die Schulung umfasst:

  • Richtiger Umgang mit Selbstrettern
  • Anwendung und Nutzung von Filtermasken
  • Praktische Demonstration der Arbeit mit Schlauchgeräten
  • Sichere Einsatzmöglichkeiten von schwerem Atemschutz, insbesondere Pressluftatmern

Zertifizierte Schulung mit Nachweis


Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer ein anerkanntes Zertifikat, das belegt, dass sie mit den Anforderungen der DGUV-R 112-190 vertraut sind. Dies dient nicht nur als Nachweis gegenüber Auftraggebern, sondern auch als Bestätigung, dass Sie als Arbeitgeber Ihrer Fürsorgepflicht nachgekommen sind.

Sorgen Sie für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter – kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zu unserer zertifizierten Atemschutz-Schulung!

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